Radiologische Zweitbeurteilung für Privatpersonen
Unabhängige Zweitmeinung zu vorhandenen MRT-, CT- und Röntgenaufnahmen
Kann ich mich als Privatperson direkt an Sie wenden?
Ja. Eine direkte Beauftragung ist möglich.
Muss die MRT-, CT- oder Röntgenuntersuchung wiederholt werden?
Nein. In der Regel werden die bereits vorhandenen Originalbilddaten ausgewertet.
Kann beurteilt werden, ob Veränderungen unfallbedingt oder degenerativ sind?
Ja. Dies ist ein Schwerpunkt der fachradiologischen Zweitbeurteilung.
Erhalte ich eine schriftliche Beurteilung?
Ja. Sie erhalten eine auf Ihre Fragestellung ausgerichtete fachärztliche Stellungnahme.
Ist eine bundesweite Bearbeitung möglich?
Ja. Die Bilddaten und Unterlagen können sicher digital übermittelt werden.
Werden mir die Kosten vorher mitgeteilt?
Ja. Die voraussichtlichen Kosten werden vor Beginn der Bearbeitung abgestimmt.
Bundesweite Bearbeitung · sichere digitale Bildübermittlung · schriftliche fachärztliche Beurteilung

Wann kann eine Zweitbeurteilung sinnvoll sein?
Typische Fragestellungen sind beispielsweise:
- Ist eine im MRT festgestellte Veränderung mit einem Unfallereignis vereinbar?
- Gibt es Hinweise auf vorbestehende oder degenerative Veränderungen?
- Ist der vorhandene radiologische Befund anhand der Originalbilder nachvollziehbar?
- Welche Veränderungen sind im Hinblick auf einen Unfall besonders relevant?
- Wie sind unterschiedliche radiologische Befunde oder Beurteilungen einzuordnen?
- Lassen sich bei mehreren Untersuchungen Veränderungen im zeitlichen Verlauf erkennen?
Mein Schwerpunkt liegt auf orthopädisch-unfallchirurgischen Fragestellungen und insbesondere auf der Beurteilung von Gelenken und unfallbedingten Veränderungen.

Was wird beurteilt?
Grundlage der Zweitbeurteilung sind – soweit verfügbar – die Originalbilder Ihrer MRT-, CT- oder Röntgenuntersuchung.
Es wird somit nicht lediglich ein vorhandener Befundbericht kommentiert. Die Bilddaten werden eigenständig fachärztlich analysiert und gezielt im Hinblick auf Ihre Fragestellung ausgewertet.
Vorhandene Befundberichte, Arztbriefe, frühere Untersuchungen und Angaben zum Unfallereignis können ergänzend berücksichtigt werden.

So läuft die Zweitbeurteilung ab
1. Unverbindliche Anfrage
Sie schildern zunächst kurz, worum es geht und welche Untersuchungen vorliegen. Falls bereits eine konkrete Fragestellung besteht – beispielsweise zur Unfallursächlichkeit eines MRT-Befundes – kann diese direkt mitgeteilt werden.
2. Prüfung des Auftrags
Vor Beginn der Bearbeitung wird geprüft, ob die Fragestellung anhand der vorhandenen radiologischen Untersuchungen sinnvoll beantwortet werden kann und welche Unterlagen benötigt werden.
Sie erhalten vorab eine Information über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten.
3. Sichere Übermittlung der Unterlagen
Die Originalbilddaten sowie relevante medizinische Unterlagen können über einen geschützten digitalen Übertragungsweg zur Verfügung gestellt werden.
In der Regel werden benötigt:
- MRT-, CT- oder Röntgenbilder im Originalformat
- vorhandene radiologische Befundberichte
- gegebenenfalls relevante Arztbriefe oder Vorbefunde
- bei Unfallfragen Angaben zu Datum und Art des Unfallereignisses
- Ihre konkrete Fragestellung
4. Fachärztliche Bildanalyse
Die vorhandenen Originalbilder werden eigenständig radiologisch ausgewertet. Je nach Fragestellung können dabei auch Voruntersuchungen, zeitliche Veränderungen sowie mögliche traumatische und degenerative Befunde miteinander verglichen werden.
5. Schriftliche Beurteilung
Sie erhalten eine schriftliche fachradiologische Zweitbeurteilung beziehungsweise – je nach Auftrag – eine ausführlichere Stellungnahme.
Der objektive radiologische Befund wird dabei klar von der daraus abgeleiteten medizinischen Bewertung getrennt.

Was kostet eine radiologische Zweitbeurteilung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Bildgebung, der Anzahl der Untersuchungen, der Komplexität der Fragestellung und dem gewünschten Umfang der schriftlichen Stellungnahme.
Eine begrenzte Zweitbeurteilung einer einzelnen Untersuchung ist entsprechend weniger aufwendig als die vergleichende Auswertung mehrerer MRT-, CT- oder Röntgenuntersuchungen mit ausführlicher gutachterlicher Kausalitätsbewertung.
Vor Beginn der Bearbeitung erhalten Sie eine transparente Information über die voraussichtlichen Kosten.
Die Leistung wird bei privater Beauftragung grundsätzlich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ob eine private Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung oder ein anderer Kostenträger die Kosten übernimmt, sollte gegebenenfalls vorab mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt werden.

Zweitbeurteilung nach einem Unfall
Gerade nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage:
Unfallfolge oder bereits bestehende Veränderung?
Die radiologische Bildgebung kann wichtige objektive Hinweise liefern. Dabei können beispielsweise mögliche Zeichen einer akuten Verletzung, vorbestehende degenerative Veränderungen, Vorschäden sowie der Verlauf bei mehreren Untersuchungszeitpunkten berücksichtigt werden.
Eine radiologische Zweitbeurteilung kann dadurch eine fundierte Grundlage für die weitere medizinische oder rechtliche Bewertung schaffen.

Keine erneute Untersuchung notwendig
Die Leistung erfolgt auf Grundlage bereits vorhandener Bilddaten. Es werden keine eigenen MRT-, CT- oder Röntgenuntersuchungen durchgeführt.
Die radiologische Zweitbeurteilung ersetzt auch keine erforderliche persönliche ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bei akuten Beschwerden oder neu aufgetretenen gesundheitlichen Problemen sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kontaktiert werden.
Zweitbeurteilung anfragen
Wenn Sie eine vorhandene MRT-, CT- oder Röntgenuntersuchung fachradiologisch überprüfen lassen möchten, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Bitte nennen Sie dabei möglichst:
- welche Untersuchung vorliegt,
- wann diese durchgeführt wurde,
- welche Körperregion betroffen ist und
- welche konkrete Frage Sie beantwortet haben möchten.
Nach Prüfung der Anfrage erhalten Sie Informationen zum weiteren Ablauf, zu den benötigten Unterlagen und zu den voraussichtlichen Kosten.
