Radiologische Stellungnahme für Rechtsanwälte

Fachradiologische Stellungnahmen für Rechtsanwälte

Bei Personenschäden, Versicherungsfällen und medizinischen Streitfragen kann die fachradiologische Bewertung der Originalbildgebung für die weitere rechtliche Einordnung von Bedeutung sein.

Ich unterstütze Rechtsanwälte insbesondere bei Fragestellungen zu Unfallfolgen, Vorschäden, degenerativen Veränderungen und der Plausibilität bereits vorliegender radiologischer Bewertungen.

Je nach Aufgabenstellung kann eine gezielte Zweitbeurteilung, eine schriftliche fachradiologische Stellungnahme oder ein umfangreicheres Gutachten erfolgen. Bestehende Befundberichte werden dabei nicht lediglich übernommen, sondern anhand der verfügbaren Originalbilddaten überprüft.

Die Fragestellung kann vor Beginn der Bearbeitung abgestimmt werden. Umfang, Bearbeitungszeit und Honorar werden transparent vereinbart.

 

 

Bundesweite Bearbeitung · keine erneute Bildgebung erforderlich · sichere digitale Übermittlung der Originalbilddaten · schriftliche fachärztliche Beurteilung

 

 

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