MRT-Zweitmeinung nach Unfall
MRT-Zweitmeinung nach einem Unfall
Nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage, ob Veränderungen im MRT tatsächlich unfallbedingt entstanden sind oder bereits zuvor bestanden haben.
Im Rahmen einer fachradiologischen Zweitbeurteilung werden die vorhandenen MRT-Originalbilder gezielt auf mögliche traumatische Veränderungen, vorbestehende Befunde und degenerative Veränderungen untersucht. Dabei können auch Unfallmechanismus, zeitlicher Verlauf und gegebenenfalls vorhandene Voruntersuchungen berücksichtigt werden.
Ziel ist eine nachvollziehbare radiologische Einordnung der Bildbefunde – unabhängig davon, ob die Beurteilung für die eigene medizinische Orientierung, einen Rechtsanwalt, eine Versicherung oder ein laufendes Verfahren benötigt wird.
Eine erneute MRT-Untersuchung ist in der Regel nicht notwendig. Die Bearbeitung kann bundesweit anhand digital übermittelter Originalbilder erfolgen.
Bundesweite Bearbeitung · keine erneute Bildgebung erforderlich · sichere digitale Übermittlung der Originalbilddaten · schriftliche fachärztliche Beurteilung
